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Anlagestiftungen vs. Fonds: Welche konkreten Vorteile bieten sie?

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16.01.2026

author

Robert Seiler

Geschäftsführer | PRISMA Anlagestiftung, Morges



Der regulatorische, steuerliche und operative Rahmen für Vorsorgeeinrichtungen ist in den letzten Jahren stetig komplexer geworden: Renditedruck, steigende Anforderungen an die Governance, steuerliche Optimierung und Kostenkontrolle. Die Wahl der geeigneten Anlagevehikel ist heute strategischer denn je.

Anlagestiftung oder Fonds: Strukturelle Unterschiede

Auch wenn traditionelle bzw. institutionelle Fonds (schweizerischen oder ausländischen Rechts) von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen weiterhin häufig eingesetzt werden, zeigt ein eingehender Vergleich klare und konkrete Vorteile zugunsten von Anlagestiftungen auf.

Eine solide Governance - von und für Investoren

Anlagestiftungen sind Einrichtungen des Vorsorgerechts. Sie unterstehen dem BVG, der BVV 2 und der BVV und werden von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) beaufsichtigt. Dieser regulatorische Rahmen gewährleistet insbesondere:

  • Ein wirksames Stimmrecht der Investoren. Das oberste Organ einer Anlagestiftung ist die Versammlung der Mitglieder-Investoren mit weitreichenden Entscheidungsbefugnissen. Bei der PRISMA Anlagestiftung ist an jeder ordentlichen Generalversammlung eine grosse Mehrheit der Investoren persönlich anwesend; das Stimmrecht steht proportional zum insgesamt investierten Vermögen.
  • Eine strenge Kontrolle. Die wichtigsten Investoren sind häufig im Stiftungsrat vertreten.
  • Eine starke Einbindung der Vorsorgeeinrichtungen in strategische Entscheidungen. Sei es im Stiftungsrat oder in den Anlagekommissionen, da ihr Eigenvermögen direkt betroffen ist.

Niemand ist „Eigentümer“ einer Anlagestiftung. Sie gehört ihren Mitglieder-Investoren, proportional zu der Gesamtinvestition in den Anlagegruppen.

Fonds nach Schweizer Recht unterstehen hingegen dem KAG und werden von der FINMA beaufsichtigt. Ein Stimmrecht besteht zwar bei SICAV-Strukturen (nicht jedoch bei Investmentfonds), wird in der Praxis jedoch selten ausgeübt. Entsprechend gering oder sogar nicht vorhanden ist der tatsächliche Einfluss der Anleger auf die Fondsführung.

Besteuerung: Einfachheit und Effizienz im Interesse der Pensionskassen

Anlagestiftungen bieten generell einen steuerlichen Rahmen, der optimal auf die Bedürfnisse steuerbefreiter Schweizer Vorsorgeeinrichtungen abgestimmt ist:

  • Optimierung bis hin zur vollständigen Befreiung von der ausländischen Verrechnungssteuer, ermöglicht durch einen homogenen Investorenkreis. Die PRISMA Anlagestiftung profitiert beispielsweise von einer vollständigen Befreiung von der US-Quellensteuer.
  • Keine Schweizer Verrechnungssteuer (35%) auf Ausschüttungen dank vereinfachter und effizienter Mechanismen.
  • Mehrwertsteuerliche Behandlung analog zu Fonds, wobei die wenigen Unterschiede in der Regel zugunsten der Anlagestiftungen ausfallen (dies war vor 2025 nicht der Fall).
  • Noch keine Befreiung von der Stempelsteuer; der Dachverband KGAST setzt sich jedoch aktiv für eine entsprechende Gesetzesänderung ein. Die tatsächlichen Auswirkungen hängen von der Anlageklasse und dem Portfolio-Turnover ab und können bei gewissen Strategien vernachlässigbar sein.

Auch wenn die steuerliche Gesamtbelastung zwischen einer Anlagestiftung und einem optimierten institutionellen Fonds langfristig neutral sein kann, stellen die operative Einfachheit sowie der Wegfall von Cashflows im Zusammenhang mit der Verrechnungssteuer einen unmittelbaren und konkreten Vorteil für Vorsorgeeinrichtungen dar.

Workflow-Management und Kostenkontrolle

Die Struktur und der Investorenkreis einer Anlagestiftung ermöglichen:

  • Kein Liquiditätspolster für tägliche Ein- und Auszahlungen, im Gegensatz zu offenen Fonds - ein klarer Vorteil für die langfristige Performance (kein Cash-Drag).
  • Reduzierte Transaktionskosten, da Ein- und Austritte seltener und besser planbar sind.
  • Begrenzung indirekter Kosten, die nicht in der TER enthalten sind.

Diese Faktoren tragen nachhaltig zu einer höheren Gesamteffizienz der Vermögensverwaltung bei.

Vereinfachter Zugang zu spezialisierten Strategien

Anlagestiftungen erleichtern zudem den Zugang zu spezialisierten Anlagestrategien, insbesondere in privaten Märkten (Immobilien, Hypotheken, Private Equity, Private Debt, Infrastruktur, Hedgefonds, ILS usw.), ohne komplexe rechtliche oder steuerliche Konstruktionen.

Investoren in entsprechenden Anlagegruppen profitieren insbesondere von:

  • Einer deutlich vereinfachten Zeichnung. Die Anlagestiftung investiert als Feeder in den zugrunde liegenden Fonds; ein einseitiges Zeichnungsformular genügt, während bei Direktinvestitionen umfangreiche rechtliche, steuerliche und KYC-Unterlagen erforderlich sind.
  • Reduzierten Cashflows. Kapitalabrufe erfolgen seltener und während der Investitionsphase erhaltene Ausschüttungen (z.B. Equalization Fees) innerhalb der Anlagegruppe werden einbehalten, um zukünftige Kapitalabrufe zu kompensieren.
  • Dokumentation in einer Landessprache. Bei der PRISMA Anlagestiftung stehen sämtliche Unterlagen (Prospekte, Anlagerichtlinien, Faktenblätter, Berichte usw.) in deutscher und französischer Sprache zur Verfügung.

Weitere konkrete Vorteile von Anlagestiftungen:

  • Vorsorgeeinrichtungen können ihre Positionen ausserhalb des eigenen Bankdepots halten und dadurch doppelte Depotgebühren vermeiden; die Anlagestiftung stellt entsprechende Positionsbestätigungen aus, welche intern konsolidiert werden.
  • Das Wertschriftendepot der Anlagegruppen bei einer Schweizer Bank ist obligatorisch, was die Rechtssicherheit zusätzlich erhöht.
  • Kosten und Fristen für Auflegung und Liquidation sind bei Anlagestiftungen deutlich geringer als bei institutionellen Fonds.

Vergleich: Anlagestiftung vs. traditionelle Fonds

Vorteile Schweizer Anlagestiftung Fonds nach schweizerischem/ausländischem Recht
Gesetzgebung BVG (Art. 53), BVV2, BVV KAG (Schweiz), OGAW (Europa)
Aufsichtsbehörde OAK BV, Bern FIDLEG, Bern (Schweiz)
Leitungsorgan Stiftungsrat Verwaltungsrat
Stimmrecht der Investoren Ja Nur für SICAV (exkl. Investmentfonds)
Kontrolle durch die Investoren Hoch Nicht vorhanden oder sehr begrenzt
Rückerstattung ausländischer Quellensteuern Ja (optimiert) Möglich (weniger effizient)
Schweizerische Verrechnungssteuer (35 %) auf Ausschüttungen Nein Für PK erstattungsfähig
Erforderliches Cash-Polster (Ein-/Auszahlungen) Nein Ja
Transaktionskosten (Ein-/Austritte) Gering Potenziell hoch
Spezielle Strategien / private Märkte Sehr einfach Oft komplex
Wertpapierdepot bei einer Schweizer Bank Obligatorisch Nur für SICAV nach Schweizer Recht
Kosten und Fristen für die Auflegung Gering Hoch
Kosten und Fristen für die Liquidation Gering Hoch

Fazit: Anstatt eine eigene Anlagestiftung zu gründen - ein ressourcen-, zeit- und verantwortungsintensiver Prozess - können Vorsorgeeinrichtungen auf die bestehende Struktur der PRISMA Anlagestiftung zurückgreifen und profitieren von:

  • einer seit über 25 Jahren bewährten Infrastruktur;
  • ein anerkanntes Know-how in der Strukturierung und Verwaltung von Anlagegruppen;
  • langjährige Erfahrung, über mehrere Marktzyklen hinweg;
  • kurzen Umsetzungsfristen ohne Gründungskosten

Die PRISMA Anlagestiftung hat bereits zahlreichen Vorsorgeeinrichtungen ermöglicht, ihre eigene Anlagestrategie zu realisieren -- insbesondere mittels „Asset Swap“ (Einbringung von Finanzvermögen zur Bildung einer Anlagegruppe).

Gerne besprechen wir Ihre individuellen Bedürfnisse mit Ihnen.

Eine bewährte institutionelle Lösung im Dienst Schweizer Vorsorgeeinrichtungen.

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