Der regulatorische, steuerliche und operative Rahmen für Vorsorgeeinrichtungen ist in den letzten Jahren stetig komplexer geworden: Renditedruck, steigende Anforderungen an die Governance, steuerliche Optimierung und Kostenkontrolle. Die Wahl der geeigneten Anlagevehikel ist heute strategischer denn je.
Auch wenn traditionelle bzw. institutionelle Fonds (schweizerischen oder ausländischen Rechts) von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen weiterhin häufig eingesetzt werden, zeigt ein eingehender Vergleich klare und konkrete Vorteile zugunsten von Anlagestiftungen auf.
Anlagestiftungen sind Einrichtungen des Vorsorgerechts. Sie unterstehen dem BVG, der BVV 2 und der BVV und werden von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) beaufsichtigt. Dieser regulatorische Rahmen gewährleistet insbesondere:
Niemand ist „Eigentümer“ einer Anlagestiftung. Sie gehört ihren Mitglieder-Investoren, proportional zu der Gesamtinvestition in den Anlagegruppen.
Fonds nach Schweizer Recht unterstehen hingegen dem KAG und werden von der FINMA beaufsichtigt. Ein Stimmrecht besteht zwar bei SICAV-Strukturen (nicht jedoch bei Investmentfonds), wird in der Praxis jedoch selten ausgeübt. Entsprechend gering oder sogar nicht vorhanden ist der tatsächliche Einfluss der Anleger auf die Fondsführung.
Anlagestiftungen bieten generell einen steuerlichen Rahmen, der optimal auf die Bedürfnisse steuerbefreiter Schweizer Vorsorgeeinrichtungen abgestimmt ist:
Auch wenn die steuerliche Gesamtbelastung zwischen einer Anlagestiftung und einem optimierten institutionellen Fonds langfristig neutral sein kann, stellen die operative Einfachheit sowie der Wegfall von Cashflows im Zusammenhang mit der Verrechnungssteuer einen unmittelbaren und konkreten Vorteil für Vorsorgeeinrichtungen dar.
Die Struktur und der Investorenkreis einer Anlagestiftung ermöglichen:
Diese Faktoren tragen nachhaltig zu einer höheren Gesamteffizienz der Vermögensverwaltung bei.
Anlagestiftungen erleichtern zudem den Zugang zu spezialisierten Anlagestrategien, insbesondere in privaten Märkten (Immobilien, Hypotheken, Private Equity, Private Debt, Infrastruktur, Hedgefonds, ILS usw.), ohne komplexe rechtliche oder steuerliche Konstruktionen.
Investoren in entsprechenden Anlagegruppen profitieren insbesondere von:
Weitere konkrete Vorteile von Anlagestiftungen:
| Vorteile | Schweizer Anlagestiftung | Fonds nach schweizerischem/ausländischem Recht |
|---|---|---|
| Gesetzgebung | BVG (Art. 53), BVV2, BVV | KAG (Schweiz), OGAW (Europa) |
| Aufsichtsbehörde | OAK BV, Bern | FIDLEG, Bern (Schweiz) |
| Leitungsorgan | Stiftungsrat | Verwaltungsrat |
| Stimmrecht der Investoren | Ja | Nur für SICAV (exkl. Investmentfonds) |
| Kontrolle durch die Investoren | Hoch | Nicht vorhanden oder sehr begrenzt |
| Rückerstattung ausländischer Quellensteuern | Ja (optimiert) | Möglich (weniger effizient) |
| Schweizerische Verrechnungssteuer (35 %) auf Ausschüttungen | Nein | Für PK erstattungsfähig |
| Erforderliches Cash-Polster (Ein-/Auszahlungen) | Nein | Ja |
| Transaktionskosten (Ein-/Austritte) | Gering | Potenziell hoch |
| Spezielle Strategien / private Märkte | Sehr einfach | Oft komplex |
| Wertpapierdepot bei einer Schweizer Bank | Obligatorisch | Nur für SICAV nach Schweizer Recht |
| Kosten und Fristen für die Auflegung | Gering | Hoch |
| Kosten und Fristen für die Liquidation | Gering | Hoch |
Fazit: Anstatt eine eigene Anlagestiftung zu gründen - ein ressourcen-, zeit- und verantwortungsintensiver Prozess - können Vorsorgeeinrichtungen auf die bestehende Struktur der PRISMA Anlagestiftung zurückgreifen und profitieren von:
Die PRISMA Anlagestiftung hat bereits zahlreichen Vorsorgeeinrichtungen ermöglicht, ihre eigene Anlagestrategie zu realisieren -- insbesondere mittels „Asset Swap“ (Einbringung von Finanzvermögen zur Bildung einer Anlagegruppe).
Gerne besprechen wir Ihre individuellen Bedürfnisse mit Ihnen.